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LKW-Durchfahrtsverbote im Rahmen des LKW-Lenkungskonzeptes umgesetzt:

Wie in der Tagespresse bereits berichtet, stand die Einführung des LKW- Lenkungskonzeptes Ende 2014  kurz bevor. Da für die Bundesstraßen noch nicht alle notwendigen Schilder ( Autobahn A8, B313, B10 ) für die LKW-Lenkung beim Straßenträger verfügbar sind, hat sich die Stadt Kirchheim unter Teck entschlossen, vorab wenigstens die Verkehrsschilder für die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Stuttgarter- und der Paradiesstraße im Februar 2015 zu installieren und zu aktivieren.
Seit einigen Wochen sind nun alle notwendigen Beschilderungen für die „Raumschaft“, dies umfasst die Städte und Gemeinden Hochdorf, Notzingen, Wernau, Wendlingen und Kirchheim, angebracht und das Lenkungskonzept somit gültig. Es ist nun Aufgabe der Stadtverwaltung, die Einhaltung regelmässig zu überprüfen.

Mit einer Pressemitteilung vom 24. Februar 2014 informiert die Stadtverwaltung zum Thema LKW-Duchfahrtsverbote

In den Ortsdurchfahrten von Kirchheim, Wendlingen, Wernau, Notzingen und Hochdorf wird  es bald ruhiger werden. Alle gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Nachdem die genannten Städte und Gemeinden dem Lärmschutzkonzept mit für ein LKW-Durchfahrtsverbot in den Ortsdurchfahrten auf den Landesstraßen 1200, 1201 und 1207 zugestimmt haben, konnte das Regierungspräsidium Stuttgart sein notwendiges Einverständnis geben.
Dieses Durchfahrtsverbot für LKW über 7,5 t wird an 24 Stunden gelten und soll dafür sorgen, dass LKW-Verkehr, der nicht in den Orten seinen Ausgang oder sein Ziel hat, über die Bundesautobahn A 8 bzw. die Bundesstraßen 10 und 313 fahren soll. Weil auch die Bundesstraße 297 in Betracht kommen könnte, wurden Kommunen im Kreis Göppingen einbezogen.
Als notwendige Vorbedingung sind in Teilabschnitten der Ortsdurchfahrten Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h erforderlich. Dieses wird aufgrund der derzeit laufenden Lärmaktionsplanungen in allen Gemeinden aus Lärmschutzgründen ohnehin erwartet. Beharrlich und immer das Ziel vor Augen haben die Bürgermeister dieses gelungene Beispiel der interkommunalen Zusammenarbeit über die Hürden der Straßenverkehrsordnung befördert. Jetzt sind die Verkehrsbehörden des Landratsamtes Esslingen für Wendlingen, Wernau und Hochdorf sowie bei der Stadt Kirchheim für Kirchheim und Notzingen mit der Umsetzung beauftragt.
Diese wird im Laufe des Jahres 2014 erfolgen. Auch im Landkreis Göppingen wird es Kompensationsmaßnahmen geben.