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Es ist soweit, in der Sitzungsrunde von Ortschafts- und Gemeinderat im November soll die Entscheidung fallen.
Die öffentliche Vorberatung im Ortschaftsrat Ötlingen am Montag, den 04. November 2013 ist öffentlich, der Tagesordnungspunkt wird nicht vor 20.00 Uhr aufgerufen werden.
Die Vorberatungen in den Ausschüssen des Gemeinderates am Dienstag, den 05. und 06. November sind nicht-öffentlich.
I
n der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 13. November ist es dann soweit, das Thema steht auf der Tagesordnung.
Die Bevölkerung ist zur Sitzung der Ortschaftsräte in Lindorf und Ötlingen, sowie zur Gemeinderatsitzung herzlich eingeladen.
Die öbi ging davon aus, dass für den Gemeinderat die Argumente im Vordergrund stehen und nicht lautstarke „Begleitmusik“ wie z.B. mit Trillerpfeifen und Vuvuselas.

Die Sitzungsvorlage zeigt aber, dass seitens der Verwaltung dem Gemeinderat empfohlen wird, keine Gemeinschaftsschule am Standort Ötlingen einzurichten.
Leider müssen wir befürchten, dass sich der Gemeinderat dieser Empfehlung anschließt, zumal sich die Gesamtlehrerkonferenz der Raunerschule mehrheitlich gegen eine Verlagerung nach Ötlingen und dort der Änderung in eine Gemeinschaftsschule, ausgesprochen hat.
Herr Dr. Klein, leitender Schulamtsdirektor des staatlichen Schulamtes in Nürtingen, hat mit Schreiben vom 10. September die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule am Standort Ötlingen ( Schulamtsmodell 2 ) vorgeschlagen und hält dies nach wie vor als die bessere Lösung, musste aber kapitulieren, da sich eine Gemeinschaftsschule nicht gegen den Beschluß der Raunerschule durchsetzen läßt.

Die Lehrer der Raunerschule berufen sich auf das Schulgesetz, dort ist nachzulesen beim § 47: ( Auszug aus dem Schulgesetz )
(5) Folgende Angelegenheiten werden in der Schulkonferenz beraten und bedürfen ihres Einverständnisses:

Satz 7. = ..die Zustimmung zu einer Änderung der Schulart in eine Gemeinschaftsschule.
PS: Schulkonferenz = Schulleiter, Lehrer, Elternbeiratsvorsitzende
Mit anderen Worten, es ist im Schulgesetz so geregelt, dass die Arbeitnehmer ( Lehrer ) dem Arbeitgeber ( Land Baden-Württemberg ) sagen können, was sie tun oder nicht tun wollen – dieses System muss man nicht unbedingt verstehen !!
Der Gemeinderat muss ggfs. dann innerhalb dieses Korsetts entscheiden und der Schulträger ( Stadt bzw. wir Bürgerinnen und Bürger von Kirchheim ) muss die Kosten tragen.
Man stelle sich Solches in einem nicht-staatlichen Unternehmen vor, da bleibt nur noch die Feststellung übrig „Schwanz wackelt mit Hund“ und die Frage, ob dieses System noch in die heutige Zeit passt.
Kommentar:
Hätte man auf dieses Recht bereits am Anfang des Schulentwicklungsprozesses hingewiesen,  wären viele Sitzungen und Modellrechnungen gespart worden.
Darüber hinaus hätte es unserer Auffassung nach sicher Wege gegeben, eine Gemeinschaftsschule am Standort Ötlingen einzurichten.
Dazu hätte es aber der klaren Unterstützung der Verwaltung und des Schulamtes bedurft.

An dieser Stelle möchte die öbi nochmals auf die nach wie vor zutreffenden Argumente hinweisen, die aus unserer Sicht für den Standort Ötlingen sprechen und wie sie im „Rotgockel“ vom August letzten Jahres – der Informationszeitschrift der öbi – aufgelistet sind.

Hier finden Sie zusammengefasst die Argumente der öbi zum Standort Ötlingen: „Rotgockel“ 2012-2. ( pdf )
Achtung: Termine im „Rotgockel“ sind natürlich nicht mehr gültig !

Hier finden Sie zusammengefasst die Argumente aus Lindorf zum Standort Ötlíngen in der LinFo, der Lindorfer Ortszeitung:   1208 Lindorf Infoblatt WVL-LBL  ( pdf )
Achtung: Termine in der LinFo sind natürlich nicht mehr gültig !